Bitte achtet bei eurem Dekomaterial (Stoff, Pappe, Teppich, Poster etc.) unbedingt darauf, dass dieses schwerentflammbar (B1 Norm) ist. Sollte das Dekomaterial nicht schwerentflammbar sein (bzw. kein Nachweis wie z.B. Zertifikat und/oder Kaufrechnung vorliegen), muss dieses nach Beanstandung durch die zuständige Behörde evtl. entfernt werden und es kann euch sogar seitens der Behörde bei Nichteinhaltung die Präsentation verboten werden. Deswegen bitten wir euch, sich zwingend an diese Auflagen zu halten. Wir empfehlen daher, gleich entsprechend behandeltes Dekomaterial einzusetzen.
Bitte unbedingt einen Nachweis mit sich führen (Zertifikat, Rechnung), dass das verwendete Dekomaterial der B1 Norm entspricht. Falls kein Zertifikat vorliegt ist es ratsam, eine behandelte Stoffprobe bereit zu halten. Diese wird von der Kontrolle unter Umständen angezündet um zu testen, ob der Stoff behandelt wurde. Das Dekomaterial muss also einer Feuerprobe vor Ort standhalten können, d.h., es darf nicht brennen und in keinem Fall brennend abtropfen.